Atemschutzgeräteträger

Anforderungen nach FwDV 7 (Atemschutz)

Voraussetzungen

Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständenfestzustellen.);
  • erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
  • die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
  • regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen (Unterweisung, Belastungsübungen und Einsatzübungen) teilnehmen;
  • zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sind und sich einsatzfähig fühlen.

Ausschlusskriterien

  • Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet.
  • Einsatzkräfte, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann.
  • Einsatzkräfte, bei denen Körperschmuck den Dichtsitz des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann (zum Beispiel Ohrschmuck und Piercing).

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Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld

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Seilergasse 8
91785 Pleinfeld

Atemschutzzentrum Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen

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atemschutz@feuerwehr-pleinfeld.de
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