Atemschutzgeräteträger
Anforderungen nach FwDV 7 (Atemschutz)
Voraussetzungen
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- körperlich geeignet sein (Die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“, in regelmäßigen Abständenfestzustellen.);
- erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein;
- die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
- regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen (Unterweisung, Belastungsübungen und Einsatzübungen) teilnehmen;
- zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sind und sich einsatzfähig fühlen.
Ausschlusskriterien
- Einsatzkräfte mit Bart oder Koteletten im Bereich der Dichtlinie von Atemanschlüssen sind für das Tragen von Atemschutzgeräten ungeeignet.
- Einsatzkräfte, bei denen aufgrund von Kopfform, tiefen Narben oder dergleichen kein ausreichender Maskendichtsitz erreicht werden kann.
- Einsatzkräfte, bei denen Körperschmuck den Dichtsitz des Atemanschlusses gefährdet oder beim An- bzw. Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen kann (zum Beispiel Ohrschmuck und Piercing).
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Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld
09144 927582
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Seilergasse 8
91785 Pleinfeld
Atemschutzzentrum Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
09144 927582
atemschutz@feuerwehr-pleinfeld.de
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